Seebestattungen

Die Seebestattung einer Urne ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall muss eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine behördliche Genehmigung wird durch das Bestattungsunternehmen beschafft. Sie kann nur erteilt werden, wenn eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen ist. Reedereien an Nord- und Ostsee führen dann die eigentliche Seebestattung durch. Die Asche wird in einer Urne aus Salzstein auf den Meeresgrund versenkt und löst dort nach einer bestimmten Zeit auf.

Die handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen kann etwa folgenden Inhalt haben:

Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert und auf See beigesetzt zu werden, da ich mich dem Meer sehr verbunden fühle.

10.7.201X Karl Mustermann